Satzung März 2021


Gegründet am 01. März 2021 durch Holm Czyborra (1. Vorsitzender) und S. Czyborra (stellvertretende Vorsitzende)

§ 1  Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Name des nicht eingetragenen Vereins lautet: Grill SportVerein 21 n.V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz und Verwaltung in Borken-Burlo
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist eine stetige Verbreitung des Grillsports.
  2. Insbesondere die Verbreitung von höherwertigen Grill-Ideen und Techniken zur Abgrenzung
    von Standard-Würstchen-Grillen.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband

  1. Der Verein ist nicht Mitglied in einem Dachverband.

§ 4 Eintritt der Mitglieder

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Juristische Personen und ein nicht rechtsfähiger Verein werden nicht als Mitglieder aufgenommen.
  3. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
  4. Die Beitrittserklärung ist schriftlich oder mündlich beim Vorstand vorzulegen.
  5. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  6. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

§ 5 Austritt der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
  2. Der Austritt ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Woche zum Monatsende zulässig
  3. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich oder mündlich zu erklären.

§ 6 Mitgliedsbeitrag

  1. Es ist kein Mitgliedsbeitrag zu leisten.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden
  2. Der Vorstand wird auf Lebenszeit bestellt.
  3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.

§ 8 Haftung gegenüber Dritten

  1. Der Vorstandsvorsitzende haftet alleine (Alleinhaftung §§280 Abs 1,27 BGB)

§ 9 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.