Satzung März 2021
Gegründet am 01. März 2021 durch Holm Czyborra (1. Vorsitzender) und S. Czyborra (stellvertretende Vorsitzende)
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Name des nicht eingetragenen Vereins lautet: Grill SportVerein 21 n.V.
- Der Verein hat seinen Sitz und Verwaltung in Borken-Burlo
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
- Zweck des Vereins ist eine stetige Verbreitung des Grillsports.
- Insbesondere die Verbreitung von höherwertigen Grill-Ideen und Techniken zur Abgrenzung
von Standard-Würstchen-Grillen. - Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband
- Der Verein ist nicht Mitglied in einem Dachverband.
§ 4 Eintritt der Mitglieder
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
- Juristische Personen und ein nicht rechtsfähiger Verein werden nicht als Mitglieder aufgenommen.
- Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
- Die Beitrittserklärung ist schriftlich oder mündlich beim Vorstand vorzulegen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
§ 5 Austritt der Mitglieder
- Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
- Der Austritt ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Woche zum Monatsende zulässig
- Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich oder mündlich zu erklären.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
- Es ist kein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden
- Der Vorstand wird auf Lebenszeit bestellt.
- Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.
§ 8 Haftung gegenüber Dritten
- Der Vorstandsvorsitzende haftet alleine (Alleinhaftung §§280 Abs 1,27 BGB)
§ 9 Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.